Fragen & Antworten zu Vorratsgesellschaften

Wir haben Ihnen eine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen & Antworten zum Thema Vorratsgesellschaften zusammengestellt.

Was ist eine Vorratsgesellschaft und welche Vorteile gibt es?

Bei einer Vorratsgesellschaft handelt es sich um eine neu gegründete Gesellschaft, die bereits im Handelsregister eingetragen ist. Die langwierige und risikoreiche Gründungsphase, in der die Gründer der persönlichen und solidarischen Haftung ausgesetzt sind, ist bei einer Vorratsgesellschaft bereits abgeschlossen. Sämtliche Gründungsformalitäten sind vollzogen, der Zusatz "in Gründung" entfällt und die Haftung ist durch die erfolgte Handelsregistereintragung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine Vorratsgesellschaft kann sofort übernommen und ihrer geplanten Unternehmenstätigkeit angepasst werden.

Wie schnell kann ich über eine neue GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) verfügen?

Innerhalb von 24 Stunden kann ein Notartermin stattfinden, bei dem die Übertragung der Anteile an einer GmbH oder UG sowie Ihre Änderungswünsche beurkundet werden und ein neuer Geschäftsführer bestellt wird. Als neuer Gesellschafter und neuer Geschäftsführer können Sie dann sofort über die Gesellschaft verfügen.

Wie schnell kann ich über eine neue AG verfügen?

Zur Übertragung einer Aktiengesellschaft ist kein Notar erforderlich, die Übernahme der Aktien erfolgt per privatschriftlichem Kaufvertrag. Die Bestellung des neuen Vorstandes kann durch den neuen oder auf Wunsch durch den bisherigen Aufsichtsrat erfolgen. Die gewünschten Satzungsänderungen werden in einer Hauptversammlung beschlossen, die ebenfalls innerhalb von 24 Stunden bei einem Notar stattfinden und beurkundet werden kann. Als neuer Aktionär und neuer Vorstand können Sie dann sofort über die Aktiengesellschaft verfügen.

Muss beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft das Stammkapital voll bezahlt werden oder reicht es auch wenn der Aufpreis bezahlt wird?

Wir veräußern unsere Vorratsgesellschaften nur mit voll eingezahlten Stammkapital. Der neue Geschäftsführer der Vorratsgesellschaft muss nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 09.12.2002 versichern und dem Registergericht ggfls. erneut nachweisen, dass das Stammkapital voll eingezahlt worden ist und ihm zum Zeitpunkt der Anmeldung der Verwendung der Vorratsgesellschaft weiterhin zu seiner freien Verfügung steht. Damit der neue Geschäftsführer diese Versicherung abgeben kann, veräußern wir unsere Vorratsgesellschaften nur inklusive vollem Stammkapital.

Kann der Name der Vorratsgesellschaft beibehalten werden oder muss dieser immer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geschäftsanteile abgeändert werden?

Sie können den Namen der Gesellschaft ändern oder auch beibehalten. Der Name sollte aber immer im Vorwege mit der zuständigen IHK abgeklärt werden. Die IHK prüft den geplanten Namen, damit es nicht zu regionalen Verwechslungen des Firmennamens kommen kann. Gerne klären wir auf Wunsch für Sie den geplanten Namen mit der zuständigen IHK ab.

Kann der Sitz der Gesellschaft verlegt werden?

Ja, Sie können den Sitz Ihrer neuen Gesellschaft in jeden gewünschten Ort innerhalb Deutschlands verlegen.

Kann der Unternehmensgegenstand einer Vorratsgesellschaft geändert werden?

Ja, Sie können Ihre neue Gesellschaft für jede gewünschte Geschäftstätigkeit anpassen. Für einige Unternehmensgegenstände ist die Erlaubnis des Gewerbeamtes erforderlich (z.B. Arbeitnehmerüberlassung, Maklertätigkeit nach § 34c o.ä.).

Was ist der Unterschied zwischen einem Firmenmantel und einer Vorratsgesellschaft?

Eine Vorratsgesellschaft ist noch nicht gewerblich tätig gewesen, während ein Firmenmantel (Mantelgesellschaft) bereits tätig gewesen ist und jetzt keine oder nur noch eine geringe Geschäftstätigkeit ausübt.

Wie erfolgt die Abwicklung der Übernahme einer Vorratsgesellschaft bei Barzahlung?

Der Kaufpreis wird von dem Erwerber in voller Höhe in bar während des Notartermins an den Veräußerer gezahlt, der den Erhalt des Kaufpreises im Kaufvertrag quittiert. Anschließend wird das Bankguthaben der Gesellschaft in Höhe von 25.000 EUR (bei der GmbH) und 50.000 EUR (bei der AG) übertragen.

Welche Übertragungsmöglichkeiten des bestehenden Bankguthabens der erworbenen GmbH-Gesellschaft werden angeboten?

Direkt im Anschluss an den Notartermin besteht die Möglichkeit, die Kontovollmacht für das bestehende Bankguthaben der Gesellschaft in Höhe von 25.000 EUR auf den neuen Geschäftsführer zu übertragen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Neueröffnung eines Geschäftskontos für die Gesellschaft durch den neuen Geschäftsführer bei einer anderen Bank. Anschließend wird das bestehende Bankguthaben der Gesellschaft von der neuen Bank eingezogen, vom Notaranderkonto ausgekehrt oder vom bevollmächtigten ehemaligen Geschäftsführer auf das neue Konto der Gesellschaft überwiesen.

Welche Übertragungsmöglichkeiten des bestehenden Bankguthabens der erworbenen Aktiengesellschaft werden angeboten?

Direkt im Anschluss an den Notartermin besteht die Möglichkeit, die Kontovollmacht für das bestehende Bankguthaben der Gesellschaft in Höhe von 50.000 EUR auf den neuen Vorstand zu übertragen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Neueröffnung eines Geschäftskontos für die Gesellschaft durch den neuen Vorstand bei einer anderen Bank. Anschließend wird das bestehende Bankguthaben der Gesellschaft von der neuen Bank eingezogen, vom Notaranderkonto ausgekehrt oder vom bevollmächtigten ehemaligen Vorstand auf das neue Konto der Gesellschaft überwiesen.

Wie viele Personen benötigt man für die Übernahme einer GmbH oder UG?

Für eine GmbH oder UG wird mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer benötigt, wobei eine Person gleichzeitig beide Funktionen ausüben kann. Die Gesellschafter sind Eigentümer und halten die Anteile an der GmbH oder UG, wobei der Mindestanteil 1,00 EUR beträgt. Der Geschäftsführer leitet die Gesellschaft und vertritt sie nach außen.

Wie viele Personen benötigt man für die Übernahme einer Aktiengesellschaft?

Für eine Aktiengesellschaft wird mindestens ein Aktionär, drei Aufsichtsratsmitglieder und ein Vorstandsmitglied benötigt, wobei der Aktionär gleichzeitig auch Aufsichtsratsmitglied oder Vorstand sein kann. Es werden deshalb mindestens vier Personen für eine Aktiengesellschaft benötigt. Die Aktionäre sind Eigentümer und halten die Anteile an der AG, wobei der Mindestanteil 1,00 EUR beträgt. Der Vorstand leitet die Gesellschaft, vertritt sie nach außen und wird dabei vom Aufsichtsrat überwacht.

Haben die Vorratsgesellschaften bereits eine Steuernummer?

Nein, denn sie sind bisher noch nicht wirtschaftlich tätig gewesen. Die Steuer-Nummer ist vom neuen Geschäftsführer nach dem Notartermin bei dem örtlich zuständigen Finanzamt für Körperschaften zu beantragen; den hierfür erforderlichen Fragebogen für eine GmbH / UG (haftungsbeschränkt) finden Sie z.B. unter http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/finanzen/steuern/formulare/2005/kst_gu_2_051.pdf

Ändert sich durch den Erwerb die Registernummer der Vorratsgesellschaft?

Nur wenn die Gesellschaft in den Bezirk eines anderen Registergerichts verlegt wird, ändert sich die Handelsregisternummer. Behält die Gesellschaft ihren Sitz im Bezirk des Gründungs-Registergerichts, dann behält die ihre HRB-Nummer. Das ist seit dem 01.01.2009 auch dann möglich, wenn die Geschäftsanschrift z.B. von Leipzig wegverlegt wird.