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Trumps Steuersenkungen macht USA-Expansion noch lukrativer!

Sicher kann man von Donald Trump halten was man will aber seine nun beschlossene Steuerreform hat es in sich und bringt eine Reihe von Vorteilen, insbesondere für Selbständige und Unternehmen. Mit den beschlossenen massiven Reformen „Tax Cuts and Jobs Act of 2017“ (so der offizielle Name des Reformpakets) werden die umfangreichsten Steuersenkungen der US-Geschichte realisiert. Die Steuerreform von Trump soll massiv Investoren und Kapital anlocken, die USA werden damit zum Niedrigsteuerland.       

Ab 2018 gilt für US-Unternehmen ein Steuersatz von 21 Prozent, das ist deutlich unter OECD-Durchschnitt.

Dabei profitieren vor allem in den USA ansässige Unternehmer und Gesellschafter von Kapital- und Personengesellschaften von den großangelegten Steuersenkungen. Aber auch wenn Sie nicht in den USA leben, aber dort ein Unternehmen betreiben (bzw. dies planen), hat die Steuerreform der Trump-Regierung nicht unerhebliche Auswirkungen auf Sie.

In diesem Beitrag gehen wir auf die beiden wichtigsten Vorteile der Gesetzesänderung für internationale US-Unternehmer ein, die nicht unbedingt in den USA ansässig und steuerpflichtig sind. Und wenn Sie noch nicht auf dem US-Markt aktiv sind, kann die Steuerreform vielleicht einen weiteren Anreiz bieten, den Sprung über den großen Teich jetzt zu wagen.

  • Bisher galten die Vereinigten Staaten von Amerika als Hochsteuerland mit den höchsten Körperschaftsteuersätzen aller Industrienationen. Dies ändert sich nun schlagartig. Von der Absenkung der Körperschaftsteuer profitieren Unternehmer, die eine US-Corporation betreiben und mehr als $75,000 Gewinn im Jahr erwirtschaften.
  • Lassen Sie die Gewinne der US-Gesellschaft als Dividende an sich ausschütten, fällt üblicherweise zusätzlich Kapitalertragsteuer in Ihrem Wohnsitzstaat an. In Deutschland ist dies die Abgeltungssteuer plus Soli mit insgesamt 26.4%.

Hinweis: Alle genannten Steuersenkungen beziehen sich lediglich auf die US-Bundessteuern. In den meisten US-Bundesstaaten werden Einkommen- und Körperschaftsteuern auf Bundesstaatebene erhoben. Diese sind von der Steuerreform nicht betroffen. Der Sitz der Gesellschaft bzw. der Wohnsitz des Gesellschafters in den USA ist daher ebenfalls noch zu berücksichtigen.

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