Firmengründung USA, USA Firma gründen, US-AG, US-Corporation, Inc Gründung, Delaware, Florida, NevadaFirmengründung in den USA mit Komplett-Service in allen 50 Bundesstaaten!
 

Seit mehr als 13 Jahren gründen und verwalten wir US-Firmen in allen 50 Bundestaaten der USA. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Geschäft macht Ihnen den Einstieg in den amerikanischen Markt sehr viel einfacher. Eine Firmengründung in den USA über unser Haus ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Start.

Die Firmengründung in den USA z.B. Gründung einer US-AG („Corporation“) oder „Limited Liability Company“ („LLC“) kann, falls gewünscht, auch binnen 48 Stunden per Express-Registrierung erfolgen.

In den folgenden Bundesstaaten können wir im Kundenauftrag eine US-AG „Corporation“ oder LLC gründen. Die von uns besonders empfohlenen Bundesstaaten wurden in roter Schrift besonders hervorgehoben - mit einem Klick erhalten Sie weitere Informationen zu dem jeweiligen US-Bundesstaat:

AlabamaAlaskaArizonaArkansasCalifornia
ColoradoConnecticutDelawareFloridaGeorgia
HawaiiIdahoIllinoisIndianaIowa
KansasKentuckyLouisianaMaineMaryland
MassachusettsMichiganMinnesotaMississippiMissouri
MontanaNebraskaNevadaNew HampshireNew Jersey
New MexicoNew YorkNorth CarolinaNorth DakotaOhio
OklahomaOregonPennsylvaniaRhode IslandSouth Carolina
South DakotaTennesseeTexasUtahVermont
VirginiaWashingtonWest VirginiaWisconsinWyoming

US- Gesellschaften (Corporation oder LLC) in Europa:

Für die rechtliche Anerkennung von US-Gesellschaften in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art" den Weg freigemacht. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind und Zweigniederlassungen gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige Firma behandelt - sie können ein Gewerbe anmelden, eine Gewerbeerlaubnis beantragen, in Europa Firmenkontenkonten eröffnen und Tochtergesellschaften gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche Handelsregister werden amerikanische Rechtsformen (z.B. Inc., Corporation oder LLC) als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen werden muss.

Die verschiedenen Rechtsformen in den USA:

Es gibt kein einheitliches amerikanisches Gesellschaftsrecht. Die Kompetenzen der Gesetzgebung in diesem Bereich steht in den USA den einzelnen Bundesstaaten zu. Die meisten Bundesstaaten haben ihre gesetzlichen Vorschriften jedoch vereinheitlicht.

In den meisten Fällen sollte ein ausländischer Unternehmer der ein US-Unternehmen betreiben will, eine Aktiengesellschaft „Corporation“ nach dem Recht eines US-Staates gründen – wir empfehlen für ausländische Firmengründer ausdrücklich Oregon, Nevada, Delaware und Florida als Gründungsbundesstaaten. Die anderen Rechtsformen wie zum Beispiel die „Limited Liability Company“ („LLC“), „General Partnership“ oder „Limited Partnership“ werden üblicherweise nicht optimal sein.

Die Gesellschafter einer Corporation haften in der Regel nur mit der von ihnen eingezahlten oder bis zur Höhe der noch ausstehenden Einlage. Von dieser Grundregel, die der Rechtslage im deutschsprachigen Raum entspricht, gibt es jedoch einige von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahmen. Die wichtigsten Beispiele sind Fälle, in denen die Corporation von Anfang an praktisch über kein eigenes Vermögen verfügte oder evident unzureichend mit Kapital ausgestattet wurde und die Gesellschafter auf diese Weise das gesamte unternehmerische Risiko auf die Kreditgeber abgewälzt haben. Nur in diesen Ausnahmefällen erlaubt die Rechtsprechung einen Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter, die dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Die Corporation muss einen für die Gesellschaftsform erkennbar machenden Zusatz enthalten. Dies können neben der Bezeichnung Corporation (Corp.) auch die Bezeichnungen Incorporated (Inc.), Limited (Ltd.) oder Company (Co.) sein.

Steuerrecht:

Amerikanische Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten sind als Kapitalgesellschaften mit ihrem Welteinkommen in den USA unbeschränkt steuerpflichtig. Außerdem unterliegen sie dem deutschen Steuerrecht, sofern sie in Deutschland geschäftlich tätig sind, denn die Steuerpflicht erwächst am Ort der Leistungserbringung. Entscheidend ist hierbei der Begriff der Betriebsstätte. Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA, fällt in den USA selbst nur eine geringe Pauschalsteuer an - die so genannte "Franchise Tax". Wir weisen darauf hin, dass wir selbst weder steuerberatend noch rechtsberatend Tätig werden.

DIE WICHTIGSTEN VORTEILE EINER US-CORPORATION IM ÜBERBLICK:

  • Die USA gelten nach wie vor als eines der wichtigsten Märkte weltweit
  • Die persönliche Haftungsbegrenzung ist bei der Corporation viel höher als zum Beispiel bei einer GmbH.
  • Die Steuerlast für unternehmerische Gewinne sind geringer als in den meisten Staaten Europas
  • Bei einer Firmengründung in den USA ist kein Stammkapital erforderlich
  • Die Anonymität des Gründers einer US-Gesellschaft kann gewahrt werden. Dies bietet viel Freiraum bei einem Neustart!
  • Eine US-Corporation oder LLC kann europäische Konten eröffnen und Tochtergesellschaften gründen - wenn erforderlich auch mit Eintragung in das deutsche Handelsregister.
  • Zugang zum amerikanischen Kapitalmarkt: Börsengang & Kapitalisierung einer US-AG sind möglich.
  • Besitzer einer US-Gesellschaft geniessen Vorteile bei der Einwanderung in die USA
  • Vorteile bei der Erbschaftsteuer - eine US-Corporation kann potenziellen Nachfolgern (Erben) Vermögen übertragen, ohne dass dafür Erbschaftssteuern fällig werden
  • Nachträglichen Änderung z.B. Neuberufung von Directoren oder Gesellschaftern, Namensänderungen, Sitzverlegungen o.ä sind sehr unkompliziert auf elektronischem Wege möglich

Unsere Leistungen beinhalten auch die Beantragung der US-Steuernummer "EIN" bzw. „TIN“. Sie haben auch die Möglichkeit ein US-Firmenkonto mit Kreditkarte bei einer Top US Bank zu eröffnen - unsere Partner vor Ort sind bei der Kontoeröffnung gern behilflich.

Auch können wir Kontakte zu Immigrations-Anwälten in den USA herstellen, wenn man zusätzlich zur Firmengründung in den USA noch eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die Vereinigten Staaten benötigt.

Die Firmengründung in den USA bieten wir, abhängig vom gewünschten US-Bundesstaat, zu einem einmaligen Gründungspreis von 799,00 EUR* an.

Die jährlichen Verwaltungskosten inkl. Registered-Office (Domiziladresse im jeweiligen Bundesstaat), Registered Agent (Kosten für den erforderlichen Zustellungsbevollmächtigten), Erstellung der Jahresberichte, Zahlung staatliche Franchise Tax und kostenlose Postweiterleitung betragen pro Jahr zum Beispiel in den von uns besonders empfohlenen Bundesstaaten Oregon, Florida, Delaware und Nevada nur 500,00 EUR*.

 
*Alle oben genannten Preise verstehen sich zzgl. 19 % gesetzliche MwSt.
 

Bestellformular zur Gründung einer Corporation oder LLC im Bundesstaat Oregon HIER DOWNLOADEN -->392 KB

Bestellformular zur Gründung oder Übernahme einer Corporation oder LLC im Bundesstaat Delaware HIER DOWNLOADEN -->387 KB

Bestellformular zur Gründung oder Übernahme einer Corporation oder LLC im Bundesstaat Florida HIER DOWNLOADEN -->394 KB

Bestellformular zur Gründung oder Übernahme einer Corporation oder LLC im Bundesstaat Nevada HIER DOWNLOADEN -->387 KB

Broschüre zur Gründung einer Gesellschaft in den USA HIER DOWNLOADEN -->235 KB

Informationen zum Bundesstaat Delaware HIER DOWNLOADEN -->21 KB

Informationen zum Bundesstaat Florida HIER DOWNLOADEN -->28 KB

Informationen zum Bundesstaat Nevada HIER DOWNLOADEN -->21 KB

Informationen zum Bundesstaat Oregon HIER DOWNLOADEN -->23 KB

 

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