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Limited Gründung in England – die Alternative zur Einzelfirma, GbR, UG oder GmbH

Die Rechtsform „Limited“ ist das englische Gegenstück zur im deutschsprachigen Raum weit verbreiteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Eine britische Limited lässt sich in wenigen Stunden gründen – e|m|s Unternehmensberatung bietet dazu einen 24-Stunden-Express-Registrierungs-Service an. Der Firmengründer muss zur Gründung und Registrierung seiner englischen Limited nicht nach England reisen oder dort auch keinen Wohnsitz haben. Auch spielt die Nationalität des Gründers keine Rolle. Während andere noch einen Termin für die notarielle Beurkundung einer GmbH-Gründung vereinbaren, ist die britische Limited schon längst gegründet und weltweit geschäftsfähig! In den letzten Jahren hat die englische Limited an großer Bedeutung gewonnen. Das resultiert vor allem aus der geringen Mindeststammeinlage von einem Pfund und der sehr kurzen Gründungsdauer von nur wenigen Stunden. Zu guter letzt bietet die Limited dank ihrer hohen Bekanntheit noch einen Vorteil für international tätige Unternehmer. Da sie quasi in allen Common-Wealth-Ländern existiert, ist die Gesellschaftsform Limited weltweit bekannt, Ihr Geschäftspartner weiß also sofort wen er sich gegenüber hat.

Warum gründen immer mehr Unternehmer eine Limited in England?

Die Rechtsform „Limited“ ist die weltweit am meisten verbreitete Unternehmensrechtsform. Der englische Companies Act (Limited Firmengesetzgebung) existiert schon seit dem Jahr 1844.

Viele Unternehmer aus den deutschsprachigen Ländern haben die Vorteile der Rechtsform „Ltd.“ bereits erkannt - die Limited ist seit Jahren auf dem Vormarsch: Nach einer Untersuchung der Universität München firmieren bereits über 40.000 Unternehmen in Deutschland als Limited. Und der Zulauf ist ungebrochen hoch…

Für die Gründung einer Limited anstelle einer GmbH sprechen folgende Sachverhalte:

  • Die Gründung und Erreichung der vollen Geschäftsfähigkeit einer Limited erfolgt innerhalb weniger Tage. Für die Gründung einer GmbH muss mehr Zeit eingeplant werden (nicht selten vergeht bis zu einem halben Jahr).
  • Der Eigenkapitalbedarf liegt nur bei mindestens 1 GBP. Ein GmbH-Existenzgründer benötigt mindestens fünfundzwanzigtausend Euro.
  • Bei der Limited ist die Haftung ebenso wie bei der GmbH begrenzt. Das Privatvermögen ist im Normalfall von der Haftung ausgeschlossen.
  • Kapitalerhöhungen sind in der Limited jederzeit möglich.
  • Die Limited kann auch nach einer Insolvenz gegründet werden und ermöglicht so eine gute Ausgangslage für einen geschäftlichen Neustart.
  • Das englische Gesellschaftsrecht ist sehr Unternehmerfreundlich. So muss z.B. bei Änderungen in der Satzung kein Notar herangezogen werden.
  • Die Löschung einer Limited ist einfach gegen eine geringe Gebühr möglich.
  • Britische Limiteds, die auch in England eine Betriebsstätte betreiben, kommen mit den dort erzielten Gewinnen in den Genuss von Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen. – Die ersten 10.000 Pfund Gewinn sind steuerfrei und der danach greifende Steuersatz von maximal 26,97 Prozent ist im Vergleich mit Deutschland gering.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Vorteile einer Limited ihre Nachteile im Allgemeinen bei weitem überwiegen. Gerade Nachteile, wie die schlechtere Bonität oder höhere Anwaltshonorare, spielen für viele Gründer überhaupt keine Rolle. Wer keine Kreditaufnahme plant und zudem in Deutschland tätig ist, kann diese Einwände daher getrost wieder vergessen. Wer jedoch mit einer schnellen Firma, ohne persönliche Haftung und fast ohne Haftkapital starten will, der kommt an der LTD. kaum vorbei!

Was bieten wir unseren Mandanten?

Bei uns gründen Sie eine englische Limited im Basis Paket für nur 350,-- Euro*. Möchten Sie, aus welchen Gründen auch immer, persönlich nicht in Erscheinung treten, so bieten wir entsprechende professionelle Treuhänderdienste an (i.d.R. sind dies natürliche Personen im Gegensatz zu den Angeboten unserer Konkurrenz) z.B. für die Posten des Geschäftsführers („Director“), Gesellschafters („Shareholder“) und/oder des Schriftführers („Secretary“). Die jährlichen Verwaltungskosten inkl. der Stellung einer vollwertigen englischen Geschäftsadresse (keine c/o oder Postfachadressen wie bei anderen Anbietern) z.B. auch in London, sowie eine Rund-um-Betreuung von Deutschland aus, bieten wir zu sehr günstigen Konditionen an.

Die Limited & Co. KG:

Nicht nur die rein englische Limited ist eine Alternative zur deutschen GmbH. Genauso wie bei der Mischgesellschaftsform GmbH & Co. KG ist es auch möglich eine Limited & Co. KG zu gründen. Bei dieser Gesellschaftsform handelt es sich um eine Mischform aus GmbH bzw. Limited und einer deutschen KG (Kommanditgesellschaft). Es handelt sich somit um eine Personengesellschaft, die dennoch beschränkt haftet. Gerade steuerliche Gründe (Versteuerung als Personengesellschaft) oder auch organisatorische Gründe (Privatentnahmen sind erlaubt) können für die Wahl zur Limited & Co. KG entscheidend sein.

Mehr Details zur Ltd. & Co. KG finden Sie mit einem Klick H I E R . . .

 
*Alle oben genannten Preise verstehen sich zzgl. 19 % gesetzliche MwSt.
 

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