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Hong Kong - "Das Tor zu China & Asien"
Die Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China

Hong
Kong ist auch heute noch das "geeignete Tor" für den Marktzugang nach China und Asien, unabhängig, offen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr, freier Handelsplatz für Waren, Dienstleistungen aller Art und vor allem Devisen.
Die „Private Limited Company“ (nicht börsennotierte Aktiengesellschaft) ist die populärste Gesellschaftsrechtsform in Hong Kong und wird fast ausnahmslos von allen in Hong Kong angesiedelten ausländischen Firmen gewählt.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Gründung einer Limited in Hong Kong sind:
- Das normale Stammkapital (authorized capital) einer Hong Kong Limited beträgt HKD 10,000, welches normalerweise in 10,000 Aktien aufgeteilt ist, jede Aktie hat einen Wert von HKD 1. Das Stammkapital muss nicht eingezahlt werden. Das eingezahlte Kapital (paid up capital) richtet sich nach der Menge der ausgegebenen Aktien und beträgt mindestens HKD 1, was bedeutet, dass mindestens eine Aktie ausgegeben werden muss.
- Eine Firmensatzung, die meist sehr weit gefasst ist und die Befugnisse der Direktoren sowie den Geschäftszweck der Gesellschaft regelt. Geschäftsgegenstand können Herstellung und Vertrieb, Handel (lokal oder im Import/Export) sowie die diversesten Dienstleistungen sein. Besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen (ähnlich wie in Deutschland) lediglich in einigen Bereichen wie z. B. bei Banken, Börse, Finanzen und Versicherungen.
- Zwei Aktionäre sowie zwei Direktoren; Aktionäre und Direktoren können identisch sein (sind es bei kleinen Gesellschaften auch oft) und dürfen sowohl juristische als auch natürliche Personen sein, die nicht in Hongkong ansässig sein müssen.
- Ein „Company Secretary“ (Firmenschriftführer). Er muss in Hongkong ansässig sein und ist u. a. für die Berichterstattung an das Handelsregister zuständig. Den Firmenschriftführer stellen wir gern zur Verfügung.
- Einen ordentlichen Firmensitz in Hong Kong den wir gern zur Verfügung stellen
Steuern in Hong Kong:
Hong Kong genießt aufgrund seiner Sonderstellung im Verhältnis zu China eine Sonderstellung, die durch das CEPA-Abkommen untersetzt wird.
Der Steuersatz auf Unternehmensgewinne beträgt 17,5 %. In der Praxis ist er jedoch oft erheblich niedriger, da sämtliche Zinserträge aus Bankguthaben sowie im Ausland oder in der Volksrepublik China erwirtschaftete Gewinne in Hongkong komplett steuerfrei sind. Des Weiteren sind die gesetzlichen Regularien für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und Kosten sehr grosszügig gefasst. Allein hierdurch schon fällt das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Sonderverwaltungszone Hong Kong und Deutschland in der Praxis so gut wie gar nicht ins Gewicht. Umsatz- oder Mehrwertsteuern gibt es in Hongkong nicht. Importzölle fallen i. w. nur auf Spirituosen, Tabakwaren, Benzin und Diesel sowie Kraftfahrzeuge an.
Wir unterstützen Sie bei der Erschließung des chinesischen & asiatischen Raumes und bieten Ihnen eine komplette IBC Offshore Firmengründung einer Hong Kong Limited für 2.500,00 EUR* an.
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Unser Support-Team steht Ihnen auch gerne telefonisch oder schriftlich per E-Mail zu allgemeinen Produktinformationen zur Verfügung*. (* ausgenommen Rechts- und Steuerberatung gem. RBerG, StBerG. Die Webseiteninhalte dienen lediglich der allgemeinen Information und geben die allgemeine wirtschaftliche, steuerlichen und rechtliche Situation in den jeweiligen Ländern / Regionen wieder. Unser Informationsangebot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen. |