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FIRMENGRÜNDUNG IN SPANIEN – SPANISCHE S.L. AB 2.999,00 EUR* GRÜNDEN
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Unser Haus bietet Ihnen die Organisation und Begleitung einer
Firmengründung einer EU-GmbH in Spanien an. Die Gründung
oder Übernahme einer S.L. Vorratsgesellschaft erfolgt binnen
2-3 Wochen. In den letzten Jahren erfreut sich die spanische S.L.
(Sociedad con Responsabilidad limitada) einer immer größeren
Beliebtheit. Aufgrund der europäischen Gesetzgebung und Niederlassungsfreiheit
kann jeder EU-Bürger frei wählen, in welchem Land er
seine Firma gründen möchte. Immer mehr EU-Bürger
gründeten in den vergangenen Jahren auf Grund der liberaleren
Wirtschaftsordnung und des weit geringeren Mindeststammkapital
eine GmbH oder AG in Spanien. Anziehend für Unternehmer ist
auch die positive Wirtschaftsentwicklung in Spanien und das hohe
Wirtschaftswachstum sowie die gesteigerte Produktivität.
Spanien ist eines der wenigen Länder der EU, die in den letzten
Jahren auf gesteigertes Wirtschaftswachstum und gesteigerte Konsumausgaben
zurückblicken kann. Die spanische S.L. ähnelt der deutschen
GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hierbei haftet
lediglich das eingesetzte Vermögen der Gesellschaft, das
private Vermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet.
Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen die S.L.
Die S.L ist zu einer geordneten Buchführung verpflichtet
und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim spanischen
Handelsregister vorlegen (auf Wunsch vermitteln wir Sie gern an
einen deutsch sprechenden Steuerberater). Die Gründung wird
durch einen notariellen Vertrag vorgenommen.
Vorteile
einer spanischen S.L. in der Kurzübersicht:
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Die spanische GmbH ist hervorragend geeignet, um mit ihr als
Repräsentanz oder unselbständige Zweigstelle in Deutschland
zu arbeiten
- Eine
S.L. ist EU-weit zugelassen und auch in Deutschland voll geschäftsfähig
- Das
Stamm-Kapital der spanischen GmbH beträgt nur einen Bruchteil
der deutschen GmbH, nämlich nur € 3.006,00
- in
Spanien gibt es keine Geschäftsführer Durchgriffshaftung
- Die
Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt
- Die
recht freizügige Absetzung von Betriebsausgaben bietet
sehr viele Vorteile
- Die
spanische S.L. ist als volle EU-Firma weltweit akzeptiert
- Der
spanische Steuersatz für eine GmbH ist weit niedriger als
der deutsche
- Nach
den EU-Bestimmungen kann jede spanische GmbH auch nach Deutschland
verlegt werden.
- Dies
geschieht in der Form der Zweigniederlassung oder unselbständigen
Zweigstelle.
- Die
Besteuerung ist niedrig: Die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben
ist in der Praxis wesentlich großzügiger als bei
einer deutschen GmbH
- Keine
Meisterbriefe erforderlich! Der Inhaber einer spanischen Handwerks-S.L.
braucht keinen Meisterbrief vorzuweisen, selbst dann, wenn er
Arbeiten in Deutschland ausführt.
- In
Spanien gibt es kein Wettbewerbsverbot wie in Deutschland
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| *Alle oben genannten Preise verstehen sich zzgl. 19 % gesetzliche MwSt. |
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Bestellformular zur Gründung einer spanischen GmbH (SL) HIER DOWNLOADEN --> 380 KB
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Broschüre mit Konditionen zur Gründung einer spanischen GmbH (SL) HIER DOWNLOADEN --> 193 KB
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Unser Support-Team steht Ihnen auch gerne telefonisch oder schriftlich per E-Mail zu allgemeinen Produktinformationen zur Verfügung*. (* ausgenommen Rechts- und Steuerberatung gem. RBerG, StBerG. Die Webseiteninhalte dienen lediglich der allgemeinen Information und geben die allgemeine wirtschaftliche, steuerlichen und rechtliche Situation in den jeweiligen Ländern / Regionen wieder. Unser Informationsangebot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen. |
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