| Sie sind hier: FAQ |
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Auf
dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten
Fragen zum Thema Firmengründung. |
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Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, so helfen
Ihnen unsere Kundenbetreuer
gerne unverbindlich und kostenlos weiter.
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| Fragen-Index
Firmengründung |
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- Kann ich eine Firma gründen, obwohl
ich nicht im Gründungsland wohne?
- Muss ich zur Gründung oder später
persönlich im Gründungsland erscheinen?
- Muss ich wirklich kein Stammkapital einzahlen?
- Bin ich vor persönlicher Haftung geschützt?
- Droht mir im Falle eines Konkurses Gewerbeverbot?
- Wie kann ich mein Vermögen optimal
schützen?
- Kann eine ausländische Firma in Deutschland
eine Niederlassung eröffnen?
- Welche Geschäfte kann ich mit einer
ausländischen Gesellschaft betreiben?
- Welche Qualifikationen werden von mir gefordert?
- Was bedeutet Offshore?
- Wie vermeide ich Erbschafts- oder Grunderwerbssteuern?
- Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
- Wo muss ich meine Gewinne versteuern?
- Was bedeutet Anonymität?
- Welche Leistungen sind in den angegebenen
Preisen enthalten?
- Werde ich auch nach der Firmengründung
noch unterstützt?
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| 1.
Kann ich eine Firma gründen, obwohl ich nicht im Gründungsland
wohne? |
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Ja. Wir stellen alle zur Gründung erforderlichen Positionen.
Es spielt weder Ihr Wohnort noch Ihre Staatsangehörigkeit
eine Rolle.
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| 2.
Muss ich zur Gründung oder später persönlich
im Gründungsland erscheinen? |
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Nein. Sie können sich bequem zurücklehnen. Wir
übernehmen alle Formalitäten für Sie. Das
bedeutet, Sie können eine Firma gründen ohne Ihren
Schreibtisch zu verlassen.
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| 3.
Muss ich wirklich kein Stammkapital einzahlen? |
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Nein. Alle von uns angebotenen Firmenkonstellationen basieren
auf Aktien, auch die englische Limited. Da aber nur eine
Aktie gezeichnet werden muss um aktiv zu werden, ist hier
auch nur eine Investition von ca. 1 US$ nötig.
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| 4.
Bin ich vor persönlicher Haftung geschützt? |
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Ja. Wenn Sie die Geschäfte über die Gesellschaft
abwickeln, haftet auch nur die Gesellschaft. Ein Haftungsdurchgriff
auf den Geschäftsführer, wie er z.B. in Deutschland
üblich ist, ist weitestgehend ausgeschlossen.
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| 5.
Droht mir im Falle eines Konkurses Gewerbeverbot? |
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Nein. Sollten Sie mit Ihrer Firma wirklich Schiffbruch erleiden,
können Sie schon am nächsten Tag eine neue Gesellschaft
gründen.
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| 6.
Wie kann ich mein Vermögen optimal schützen? |
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Indem Sie eine Gesellschaft gründen, welche lediglich
die Verwaltung Ihrer Vermögenswerte übernimmt.
Alle Werte werden dieser Gesellschaft überschrieben.
Da die Firma keine anderen Aktivitäten ausübt,
können auch keine Forderungen gegen diese Firma entstehen.
Somit sind Ihre Werte best möglich geschützt.
Beachten Sie aber, daß dieser Schutz nur gewährleistet
ist, wenn die Firma nicht für andere Geschäfte
verwendet wird.
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| 7.
Kann eine ausländische Firma in meinem Heimatland eine
Niederlassung eröffnen? |
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Ja. Sie erhalten mit den Gründungsunterlagen eine Apostille
nach dem Den Haager Abkommen, die von nahezu allen Staaten
weltweit akzeptiert werden muss. In den meisten Fällen
ist es aber steuerlich günstiger nur über das
Gründungsland zu agieren.
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| 8.
Welche Geschäfte kann ich mit einer ausländischen
Gesellschaft betreiben? |
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Nahezu alle. Die Firmen werden mit dem weitest möglichen
Spektrum an Aktivitäten gegründet. Konkret heißt
das: Die Firma darf alle im Gründungsland legalen Tätigkeiten
ohne weitere Genehmigungserfordernis ausüben. Einschränkungen
gibt es eigentlich nur für Banken- oder Versicherungstätigkeiten.
Für Sie bedeutet dies, daß Sie bei etwaigen Geschäftserweiterungen
keine neuen Anträge stellen müssen, sondern die
neue Tätigkeit von heute auf morgen mit ausüben
können.
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| 9.
Welche Qualifikationen werden von mir gefordert? |
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Keine. Sie müssen keine besonderen Kenntnisse, Ausbildungen
oder anderweitige Qualifikationen vorweisen. Auch die z.B.
in Deutschland üblichen Meisterbriefe werden in keinem
Fall benötigt.
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| 10.
Was bedeutet Offshore? |
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Offshore bedeutet Sie versteuern pauschal. Am Beispiel einer
Samoa Gesellschaft heißt das, Sie zahlen jährlich
500,- US$ an Pauschalsteuern und müssen keine weiteren
Steuern abführen, keine Bilanz einreichen und auch
keine Buchführung vorweisen. Das heißt, es entfällt
auch die Aufbewahrungsfrist für Belege. Sie müssen
hier aber beachten, dass diese Konstellation nur einwandfrei
funktioniert, wenn keine Niederlassung in Ihrem Heimatland
existiert.
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| 11.
Wie vermeide ich Erbschafts- oder Grunderwerbssteuern? |
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Durch die Vorschaltung einer Firma. Die Firma hält
die Vermögenswerte oder Immobilien und im Erbschaftsfalle
oder bei Verkauf der Immobilie, wird nur die Firma übergeben.
Das ganze funktioniert zwar auch mit einer deutschen GmbH,
jedoch fallen bei der Vorschaltung einer Limited oder Incorporated
nur Bruchteile der GmbH-Kosten an.
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| 12.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben? |
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Bei Offshore-Gesellschaften nicht, bei "normalen"
Firmen wie der englischen Limited schon. Die Steuererklärung
muss dann z.B. in England abgegeben werden. Unseren Kunden
empfehlen wir gerne Steuerberater in Deutschland, welche
die notwendigen Formalitäten für Sie erledigen.
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| 13.
Wo muss ich meine Gewinne versteuern? |
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Wenn Sie eine Niederlassung in Deutschland errichten, kann
es notwendig werden, daß diese Niederlassung auch
eine Steuererklärung abgibt. In Ihrem Heimatland versteuerte
Gewinne, müssen dann im Gründungsland natürlich
nicht mehr versteuert werden.
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| 14.
Was bedeutet Anonymität? |
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Wenn Sie eine anonyme Gründung der Firma bestellen,
stellen wir je nach Gründungsland den Director (Geschäftsführer)
und/oder den Shareholder (Aktionär). Auf diese Weise
ist es für Dritte nicht nachvollziehbar, wem die Firma
tatsächlich gehört, oder wer für die Firma
zeichnungsberechtigt ist. Sie erhalten in diesem Fall natürlich
alle Vollmachten, um mit der Firma voll arbeiten zu können.
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| 15.
Welche Leistungen sind in den angegebenen Preisen enthalten? |
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Grundsätzlich alle staatlich geforderten Positionen
sowie ein Firmenkit. Die Firma wird für den jeweils
angegebenen Preis komplett handlungsfähig vorbereitet.
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| 16.
Werde ich auch nach der Firmengründung noch unterstützt?
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Selbstverständlich. Unser Haus berät Sie vor und auch nach der Gründung gerne in allen unternehmerischen Belangen (keine Rechts- oder Steuerberatung). Außerdem unterstützen wir unsere Kunden bei der Suche von Steuerberatern und Rechtsanwälten. Wir sind jederzeit bemüht Ihnen die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten und stehen auch Jahre nach der Firmengründung noch gerne zur Verfügung.
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