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Die Societas Europaea (SE) – Die europäische Aktiengesellschaft

Die Societas Europaea (SE) ist eine europaweit anerkannte Kapitalgesellschaftsform, die Unternehmen eine einheitliche Rechtsstruktur innerhalb der Europäischen Union ermöglicht. Sie eignet sich insbesondere für international tätige Unternehmen, die ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten unter einer gemeinsamen Gesellschaftsform bündeln möchten.

Zu den wesentlichen Vorteilen der SE gehören:

  • Einheitliches europäisches Erscheinungsbild und hohe Reputation
  • Möglichkeit der Sitzverlegung innerhalb der EU ohne Liquidation der Gesellschaft
  • Flexible Unternehmensorganisation mit wahlweise dualistischem (Vorstand/Aufsichtsrat) oder monistischem System (Verwaltungsrat)
  • Erleichterung grenzüberschreitender Umstrukturierungen und Konzernstrukturen
  • Attraktive Rechtsform für international ausgerichtete Unternehmensgruppen

Für die Gründung einer SE ist grundsätzlich ein Mindestkapital von 120.000 Euro erforderlich. Die Gesellschaft kann unter anderem durch Umwandlung einer bestehenden Aktiengesellschaft, durch Verschmelzung oder durch Gründung einer Holding-SE entstehen.

Die SE verbindet die Vorteile einer etablierten Kapitalgesellschaft mit einer europäischen Ausrichtung und wird daher zunehmend von mittelständischen Unternehmen sowie internationalen Konzernen als moderne und flexible Rechtsform genutzt.

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