Firmengründung im Ausland
Nicht selten erschweren bürokratische, steuerliche oder rechtliche Aspekte deutschen Firmen eine unternehmerisch erfolgreiche Tätigkeit. Hier bietet eine Firmengründung im Ausland vielfältige Möglichkeiten, da sich Bonitäts-, Haftungs- oder Finanzierungsfragen, steuerliche Belastung, unternehmerische Entscheidungsfreiheit, Gründungskosten und viele weitere Gesichtspunkte meist deutlich günstiger darstellen.
Spätestens seit Öffnung der gemeinsamen Märkte ist es völlig legal und rechtlich problemlos möglich, mit einer im Ausland gegründeten Firma in allen europäischen Staaten geschäftlich aktiv zu sein. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof in aktuellen Grundsatzurteilen mehrfach bekräftigt.
Ohne Einschränkungen können Sie somit von der überwiegend günstigeren steuerlichen Belastung und allen weiteren Vorteilen profitieren. Da die zeitliche Abwicklung der Gründungsformalitäten anders als in Deutschland außerordentlich schnell erfolgt, können wir wenn gewünscht die Gründung Ihrer Gesellschaft binnen 48 Stunden realisieren – ohne dass Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich ist und ohne jeglichen Behördengang für Sie!