Mindestanforderungen für die Gründung einer Limited

  • Das normale Stammkapital (authorized capital) einer Hong Kong Limited beträgt 10.000 HKD, die normalerweise in 10.000 Aktien aufgeteilt sind, so dass jede Aktie einen Wert von 1 HKD hat. Das Stammkapital muss nicht eingezahlt werden. Dagegen richtet sich das eingezahlte Kapital (paid up capital) nach der Menge der ausgegebenen Aktien und beträgt mindestens 1 HKD, was bedeutet, dass mindestens eine Aktie ausgegeben werden muss.
  • Es wird eine Firmensatzung gefordert, die meist sehr weit gefasst ist und die Befugnisse der Direktoren sowie den Geschäftszweck der Gesellschaft regelt. Geschäftsgegenstand können Herstellung und Vertrieb, Handel (lokal oder im Import/Export) sowie diverse Dienstleistungen sein. Besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen (ähnlich wie in Deutschland) lediglich in einigen Bereichen wie z. B. bei Banken, Börse, Finanzen und Versicherungen.
  • Es müssen zwei Aktionäre sowie zwei Direktoren benannt werden, wobei Aktionär und Direktor identisch sein können (und es bei kleinen Gesellschaften auch oft sind), sowohl juristische als auch natürliche Personen sein dürfen und nicht in Hongkong ansässig sein müssen.
  • Dagegen muss der „Company Secretary“ (Firmenschriftführer), der u. a. für die Berichterstattung an das Handelsregister zuständig ist, in Hongkong ansässig sein. Gern vermitteln wir Ihnen einen solchen Firmenschriftführer.
  • Ebenso können wir den geforderten ordentlichen Firmensitz in Hong Kong zur Verfügung stellen.

Steuern in Hong Kong

Hong Kong genießt aufgrund seines Verhältnisses zu China eine Sonderstellung, die durch das CEPA-Abkommen untermauert wird.

Der Steuersatz auf Unternehmensgewinne beträgt 17,5%, ist in der Praxis jedoch oft erheblich niedriger, da sämtliche Zinserträge aus Bankguthaben sowie im Ausland oder in der Volksrepublik China erwirtschaftete Gewinne in Hongkong komplett steuerfrei sind.

Darüber hinaus sind die gesetzlichen Regularien für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und Kosten sehr großzügig gefasst. Allein dadurch fällt das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Sonderverwaltungszone Hong Kong und Deutschland in der Praxis so gut wie nicht ins Gewicht. Umsatz- oder Mehrwertsteuern gibt es in Hongkong nicht; Importzölle fallen im Allgemeinen nur auf Spirituosen, Tabakwaren, Benzin und Diesel sowie Kraftfahrzeuge an.

Preise & Anfrage

Wir unterstützen Sie bei der Erschließung des chinesischen & asiatischen Marktes und bieten Ihnen eine komplette IBC Offshore Firmengründung einer Hong Kong Limited für 2.500,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.) an.

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