Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz

Zur Errichtung einer AG ist ein Mindestkapital von 100.000 CHF (ca. 62.000 EUR) erforderlich. Davon müssen bei Gründung der Gesellschaft mindestens 20% des Nennwertes je Aktie, aber insgesamt mindestens 50.000,00 CHF entweder in Form einer Bar- oder einer Sacheinlage sichergestellt sein. Nach erfolgter Gründung (Eintragung im Handelsregister) kann im Sinne der Gesellschaft über das einbezahlte Kapital verfügt werden.

Seit 1.1.2008 ist für die Gründung nur noch ein Gesellschafter notwendig. Die Verteilung der Aktien unter den Gesellschaftern ist frei gestaltbar. Bei der Gründung muss ein Verwaltungsrat bestimmt werden, der aus einer oder mehreren Personen bestehen kann. Mindestens ein Verwaltungsrat oder Direktor muss in der Schweiz wohnhaft sein.

Sind mehr als zehn Vollzeitstellen vorgesehen, muss die Aktiengesellschaft bereits bei der Gründung über eine Revisionsstelle verfügen, die die Jahresrechnung und die zu grunde liegende Buchhaltung mit den entsprechenden Belegen auf Wahrheit und Klarheit zu prüfen hat.

Die Gründung der Gesellschaft muss öffentlich beurkundet werden. Bis zur Eintragung im Handelsregister ist mit einer Frist von 10 Tagen seit der Gründung zu rechnen.

Die Steuersätze hängen davon ab, wo Sie Ihre Firma gründen. So liegen beispielsweise in Zug und Fribourg die Steuersätze einiger Firmen beim zulässigen Minimum von 8,5% des Nettoprofits. Für Aktiengesellschaften raten wir Ihnen daher zu einer Gründung in Zug.

Die weiteren Vorteile der AG bestehen in der Anonymität der Investoren, der nicht erforderlichen Publizitätspflicht, der beschränkten Haftung und der einfachen Übertragbarkeit der Anteile.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz

Zur Errichtung einer GmbH wird ein Mindestkapital von 20.000 CHF (ca. 12.500 EUR) gefordert. Davon müssen bei Gründung der Gesellschaft 100% entweder in Form einer Bar- oder einer Sacheinlage sichergestellt sein. Nach erfolgter Gründung (Eintragung im Handelsregister) kann im Sinne der Gesellschaft über das einbezahlte Kapital verfügt werden.

Zur Gründung der AG reicht ein Gesellschafter aus, die Verteilung der Stammanteile unter den Gesellschaftern ist frei gestaltbar. Es muss mindestens ein Geschäftsführer bestimmt werden, der aber nicht zwingend Gesellschafter sein muss. Jedoch muss mindestens ein Geschäftsführer in der Schweiz wohnhaft sein. Die GmbH benötigt keine Revisionsstelle, falls nicht mehr als 10 Mitarbeiter vorhanden sind.

Die Gründung der Gesellschaft muss öffentlich beurkundet werden, bis zur Eintragung im Handelsregister ist mit einer Frist von 10 Tagen ab Gründung zu rechnen.

Die Steuersätze hängen vom Ort ab, an dem Sie die Firma gründen, liegen aber üblicherweise unter 25%.

Die Vorteile einer GmbH bestehen im geringen Grundkapital, der Notwendigkeit nur eines Gründers, der fakultativen Revision und der beschränkten Haftung.

Unsere Leistungen & Preise

Wir begleiten Sie von Beginn an bei der Gründung Ihrer Gesellschaft in der Schweiz und stellen unsere Leistungen dabei individuell und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt zusammen. Unser Portfolio umfasst:

Juristische Firmengründung einer AG oder GmbH:

  • Abklärung des Firmennamens
  • Erstellen der Statuten
  • Erstellen der öffentlichen Urkunde
  • Erstellen der Anmeldung an das Handelsregisteramt
  • Erstellen der Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärung
  • Errichten des Sperrkontos
  • Durchführung des Gründungsaktes beim Notar/ Anwalt
  • Eröffnen des ordentlichen Geschäftskontos

Weitere Leistungen

  • Treuhänderische Verwaltung von AG / GmbH
  • Übernahme des Revisionsstellenmandats der AG
  • Stellung einer repräsentativen Geschäftsadresse im Kanton Zug
  • Stellung eines „Premium virtuellen Offices“ im Kanton Zug
  • Eröffnung eines Bankkontos

Einen Überblick über unsere Leistungen und unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier.

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