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Die Irische Limited – eine Übersicht

Für einige Zeit war die britische Limited eine der beliebtesten Rechtsformen für deutsche Unternehmen, die Ihr Geschäft außerhalb Deutschlands aufmachen wollten. Nachdem der Brexit in Kraft getreten ist, hat sich rechtlich und wirtschaftlich einiges geändert. Die Unsicherheit, die die Veränderungen begleitet, hat dazu geführt, dass die Nachfrage nach englischen Limited abnahm, womit eine Marktlücke entstanden ist. Hier haben sich irische Limited mit ihren Vorteilen angeboten. Die Europäische Lage, attraktive Körperschaftssteuer von 12.5% und die Abwesenheit von der Mindestkapitalpflicht machen irische Limited zu einer perfekten Alternative.

Was die irische Limited auch attraktiv macht ist die Eurozone. Im Vergleich zu Großbritannien, müssen keine Wechselgebühren gezahlt werden, da die Konvertierung wegfällt. Für viele Unternehmer ist es auch von Vorteil, dass das Firmenkonto in einer EU-ansässigen Bank aufgemacht werden kann. Zusätzlich ist die irische Limited nicht den britischen, sondern den europäischen Gesetzen untergeordnet.

Es gibt derzeit ein gewisses Maß an Unklarheit, was für Rechte englische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland haben. Der Handelsabkommen hat die Sachlage für eine gewisse Zeit stabilisiert. Jedoch wird diese Situation zurzeit bei mehreren deutschen Gerichten geklärt. Dennoch werden aktuell die Rechte und die Rechtsform einer englischen Limited als gültig anerkannt. Von daher empfiehlt es sich derzeit, aus organisatorisch-rechtlichen Gründen, eine irische Limited vorzuziehen.

Wenn Sie, als deutscher Unternehmer, sich für die Gründung einer irischen Limited entscheiden, ist es zu beachten, dass die Steuerpflicht in Irland nur dann begründet werden kann, wenn die geschäftliche Willensbildung auch in Irland erfolgt. Ganz einfach gesagt: Der Director der Limited muss die Gesellschaft überwiegend aus Irland betreiben. Auch ein Treuhand Director, der in Irland ansässig ist, kann die irische Steuerpflicht nicht begründen.

Auf unserer Webseite können Sie mehr Informationen bezüglich der Firmengründung und Vorratsgesellschaften in Irland finden.

Falls Sie zusätzliche Fragen haben, können Sie uns telefonisch 0341 467940 oder über unser Kontaktformular erreichen.

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