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Transparenzregister ab 2024 auch in den USA
Die Einführung des „Corporate Transparency Act“ soll ein effektiveres Vorgehen in Sachen Verbrechensbekämpfung ermöglichen. Die Anonymität wird dadurch zwar eingeschränkt, aber nicht abgeschafft. Die Öffentlichkeit hat weiterhin keine Einsicht in die Daten des US-Transparenzregisters. Dies unterscheidet das US-Transparenzregister von den europäischen Transparenzregistern.
Die USA sorgen mit dem Transparenzregister für Verunsicherung unter Unternehmern. Was steckt hinter den neuen Regelungen – sind anonyme US-Geschäfte nicht mehr möglich?
Einige Medien und „Experten“ sprechen von den USA als neues Europa und vom Aus des Traums von Anonymität und Privatsphäre für Unternehmer in den Staaten.
Was stimmt, ist, dass die USA mit dem Corporate Transparency Act in Sachen Verbrechensbekämpfung nachziehen. Das Register soll, wie auch in der EU missbräuchlichen Verwendungen von Firmen entgegenwirken und Terrorismus, Geldwäsche und Co. den Riegel vorschieben. Es gibt allerdings einen wesentlichen Unterschied zum europäischen Pendant: Während in der EU auf Antrag sogar Journalisten Zugriff auf die Informationen bekommen, ist das US-Transparenzregister der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Was ändert sich also in Zukunft und was gibt es zu beachten?
In Zukunft müssen die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten („Beneficial Owners“) von US-Unternehmen bekanntgegeben werden. Das heißt, alle tatsächlich wirtschaftlich Begünstigten von amerikanischen Corporations, LLC und ähnlichen Firmen sind verpflichtet, ihre persönlichen Daten an die zuständige Behörde – die FinCEN – zu übermitteln.
Als wirtschaftlich Begünstigte gelten alle natürlichen Personen, die am Unternehmen mit 25% oder mehr beteiligt, direkt oder indirekt in das Geschäft involviert oder begünstigt sind. Sämtliche Informationen müssen jährlich aktualisiert werden. Für bestehende Unternehmen gibt es eine Frist von zwei Jahren, um der FinCEN die entsprechenden Informationen bereitzustellen.
Was passiert zukünftig mit der Anonymität und Privatsphäre?
Unternehmer, die sich ihre Privatsphäre sorgen, können an dieser Stelle aufatmen. Denn all jene, die keine kriminellen Geschäfte betreiben, haben auch künftig nichts zu befürchten.
Das US-Transparenzregister ist nicht öffentlich einsehbar und unterscheidet sich damit von vergleichbaren Registern anderer Länder. Alle Angaben sind ausschließlich den amerikanischen Behörden zugänglich – keinen Mitbewerbern, keinen anderen Privatpersonen oder sonstigen Firmen oder Institutionen. Die bereitgestellten Informationen gleichen vielmehr jenen, die Sie der IRS ohnehin bereits jetzt im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung übermitteln.
Ihren legitimen, vertraulichen Geschäften in den USA steht also auch in Zukunft nichts im Wege.
Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben so können Sie uns jederzeit per Kontaktformular oder auch telefonisch über 0341 467940 kontaktieren.
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