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In 24 Stunden eine englische Ltd. gründen und starten

Die Limited ist das englische Gegenstück zur GmbH. Eine Limited kann man in wenigen Stunden gründen - wir bieten dazu sogar einen 24-Stunden-Express-Service an. Für die Gründung und Registrierung der Ltd. müssen Sie kein einziges Stück Papier unterschreiben. Ein Wohnsitz oder gar eine Reise nach England ist für die Limited Gründung nicht erforderlich, auch spielt die Nationalität der Gründer keine Rolle. Während andere noch einen Notartermin zur GmbH- Gründung vereinbaren, ist Ihre Limited schon längst gegründet - und weltweit geschäftsfähig! Am Anfang noch ein wenig belächelt und als exotisch und unseriös eingestuft, hat die Limited inzwischen den deutschen Markt erobert.

Warum gründen immer mehr Unternehmer eine Limited in England?

Die Rechtsform „Limited" ist die weltweit am meisten verbreitete Unternehmensform. Der englische Companies Act (Limited Firmengesetzgebung) existiert schon seit 1844. Profitieren auch Sie vom hohen internationalen Ansehen der britischen Rechtsform "Limited".

Viele Unternehmer aus dem deutschsprachigen Ländern haben die Vorteile bereits erkannt: Nach einer Untersuchung der Universität München laufen bereits über 40.000 Unternehmen in Deutschland als Limited. Und der Zulauf ist auch trotz des BREXIT Votums ungebrochen hoch.

Vorteile der englischen Limited auf einem Blick:

  • sehr schnelle Gründung und Registrierung
  • Der Zusatz „in Gründung" wie bei der GmbH ist nicht bekannt
  • kein persönliches Erscheinen in England notwendig
  • Kein Wohnsitz in England notwendig
  • Anonyme Gründung der Limited möglich
  • Keine Pflicht zur Stammkapitaleinzahlung
  • Haftungsbegrenzung auf £ 1.00 (ca. 1,50 €) möglich
  • Die persönlichem Haftung der Gründer ist ausgeschlossen
  • Eine Limited darf Aktien ausgeben
  • In der EU und weltweit hoch anerkannte Rechtsform
  • Unkomplizierte Führung und Verwaltung der Ltd
  • hohes Prestige (zum Beispiel mit einer Londoner Firmenadresse)

Aus den genannten Gründen sind sich die Experten einig: Die Limited bleibt trotz Änderungen nach der GmbH-Reform und dem BREXIT-Votum der Briten eine sehr gute Alternative im Vergleich zu anderen Rechtsformen.

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