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Die Rechtsform „LLC & Co. KG“ als Alternative zur „Ltd. & Co. KG“

Es gibt Fälle, bei denen man mit einer deutschen Rechtsform auftreten möchte, aber dennoch die Vorteile einer ausländischen Rechtsform (zum Beispiel die US-LLC / Limited Liability Company) integrieren möchten.

In diesen Fällen eignet sich die deutsche Kommanditgesellschaft, bei der die US-LLC der Komplementär – Vollhafter – ist. Eine KG wird ins deutsche Handelsregister eingetragen, ist also eine deutsche Rechtsform.

Übersicht Kommanditgesellschaft (KG):

  • Leitung: Komplementär
  • Haftung: Komplementär: uneingeschränkte Haftung (hier für US-LLC)
  • Kommanditist: haften nur in Höhe Ihrer vereinbarten Einlagen
  • Kapitalbedarf: Komplementär: Eigenkapitaleinlage wie Einzelunternehmer
  • Kommanditisten: Einlage in vertraglich vereinbarter Höhe
  • Gewinn- bzw. Verlustverteilung:
  • Gewinnverteilung: Falls im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart, werden die Kapitalanteile der Gesellschafter mit 4% verzinst und der Restgewinn unter allen Gesellschaftern angemessen verteilt

Besteuerung:

  • Betriebliche Steuern: Gewerbesteuern
  • Persönliche Steuern: Besteuert wird der Kommanditist und der Komplementär. Verluste sind nur beim Komplementär voll abzugsfähig, beim Kommanditisten ist hingegen der Verlust nur begrenzt absetzbar.

Der Komplementär – hier also die US-LLC – könnte unter gewissen Umständen auch in den USA versteuert werden: Vorteil: Niedriger US-Körperschaftssteuersatz in Höhe von 21% auf Bundesebene ! Der Kommanditist wird in Deutschland mit Einkommenssteuer belegt.

Die Vorteile der LLC & Co. KG im Überblick:

  • Haftungsbegrenzung: Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Haftungsbegrenzungsfunktion, bei der LLC & Co. KG wird diese Aufgabe durch die LLC übernommen.
  • geringer Kapitalbedarf: Anders als bei der GmbH & Co. KG ist ein Mindestkapital für den Komplementär nicht erforderlich. Es muss kein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro in bar vorgehalten werden. Ist der Gründer daneben auch noch Kommanditist der KG, so muss er als solcher eine eigene Einlage in die KG einbringen, wobei er die Höhe der Einlage selbst bestimmen kann.
  • einfache, schnelle und kostengünstige Gründung: Die Gründung einer US-LLC ist sehr einfach: Da für die Registrierung eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, sondern das Einreichen der Gründungsunterlagen ausreicht, kann die LLC innerhalb von 48 Stunden gegründet werden.

Wir bieten die Gründung & Verwaltung von Limited Liability Companies in allen Bundesstaaten der USA an – sprechen Sie uns dazu einfach an.

 

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